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Zuwanderung

Aktuelles

Einbürgerungsfeier am 24.05.2024 – Der Kreis Rendsburg-Eckernförde begrüßt 58 neue deutsche Staatsangehörige

Eine Einbürgerung ist ein wichtiger und besonderer Schritt: Sie ermöglicht vollumfänglich gleichberechtigt teilzuhaben und das gesellschaftliche und politische Leben mitzugestalten.

Am Freitag, den 24.05.2024, erwerben 58 Personen aus zehn Ländern (Afghanistan, Dänemark, Ecuador, Spanien, Eritrea, Irak, Polen, Syrien, Ukraine und Ungarn) die deutsche Staatsangehörigkeit. Um diesen Schritt gebührend zu zelebrieren, findet im Kreistagssaal der Kreisverwaltung ab 13 Uhr eine Einbürgerungsfeier statt. Kreispräsidentin Sabine Mues wird die Einzubürgernden und deren Gäste mit einem Grußwort empfangen. Die Veranstaltung wird musikalisch begleitet vom Schulchor der Herderschule Rendsburg.

 

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 26. März 2024 durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt verkündet worden:

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/104/VO.html

Damit tritt das Gesetz in seinen wesentlichen Teilen am 26. Juni 2024 in Kraft (Artikel 6 Absatz 1 StARModG).

Bitte stellen Sie Ihre Anfragen, Anträge auf Einbürgerungen sowie Terminbuchungen auch erst nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes. Sobald wir genauere Informationen erhalten, stellen wir diese auf unserer Homepage in gewohnter Weise zur Verfügung.

Mehr Informationen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

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Der Fachdienst Zuwanderung des Kreises Rendsburg-Eckernförde bietet Ihnen zahlreiche Informationen und einen umfangreichen Service zu ausländerrechtlichen Fragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Themen Aufenthalt, Integration und Einbürgerung.

Hotline für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Der Fachdienst Zuwanderung bietet eine telefonische Hotline für Arbeitgebende an. Die Telefonnummer lautet

04331 / 202 894.

Bitte beachten Sie, dass diese Durchwahl nur für Arbeitgebende bestimmt ist.

Die Hotline steht Arbeitgebenden montags zwischen 10:00 - 12.00 Uhr und mittwochs zwischen 13:00 - 15:00 Uhr zur Verfügung.

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Download: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis